Instandhaltung und Wartung der Turmuhr unterliegt nicht der Pfarrgemeinde St. Ulrich sondern der Stadt Rheinstetten.
In früheren Zeiten war es Aufgabe der jeweiligen Stadt ihren Bürgern die korrekte Zeit mitzuteilen. Dies wurde über eine Uhr am Kirchturm erreicht, da dieser im Allgemeinen von jeder Punkt der Stadt gut zu sehen war. Das Unterhalten von Kirchturmuhren war somit schon immer Sache der "Politik" und nicht der Kirche.
Würden die Glocken läuten, während die Turmuhr zur viertel oder zur vollen Stunde schlägt, so würde das Schlagwerk stark beschädigt. Darum müssen die Läutezeiten immer zwischen vollen Viertelstunden liegen. Dabei muss der Messner stets einen "Sicherheitszeitraum" vor dem nächsten Glockenschlag einhalten, da die Turmuhr häufig etwas falsch geht und es in der Sakristei keine Möglichkeit gibt die Uhrzeit der Turmuhr abzulesen.
So konnte beispielsweise zum Einzug der Erstkommunikanten im Jahr 2001 die Glocken nicht geläutet werden, da sich der Abmarsch im Gemeindehaus verzögerte und zu nahe am 10 Uhr Stundenschlag gelegen ist.
Der gesamte Kirchplatz ist Eigentum der Stadt Rheinstetten. Lediglich die drei Grundstücke, auf denen die Kirche, das Pfarrhaus und das Gemeindehaus steht gehören der Pfarrgemeinde St. Ulrich Mörsch. Somit liegt die Gestaltung wie auch die Ausführung des Bodenbelages ausschließlich in der Hand der Stadt. Auch das Kunstwerk mit den vier Evangelisten auf Säulen ist Eigentum der Stadt.
Ein 2. Opfer nach einer Beerdigung muss extra im Pfarrbüro angemeldet werden.
Da die Zeiger der Turmuhr offen am Turm angebracht sind und sie so nicht vor Wind geschützt sind, kann sich die Turmuhr in wenigen Tagen um mehrer Minuten verstellen. Es gibt keine Möglichkeit die Uhrzeit der Turmuhr von der Sakristei aus einzustellen oder auch nur abzulesen. Darum muss der Messner regelmäßig auf den Turm steigen und die korrekte Zeit einstellen.