Der Pfarrgemeinderat

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Der Pfarrgemeinderat ist das Organ der Mitbestimmung in unserer Pfarrgemeinde. Seine Mitglieder sind demokratisch gewählt und gestalten aktiv das Leben in unserer Gemeinde. Der Pfarrgemeinderat trifft sich einmal im Monat zu einer Sitzung bei der über anstehenden Aufgaben beraten und beschlossen wird.

Im März 2010 wurde der neue Pfarrgemeinderat für 5 Jahre gewählt. Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind sehr vielfältig. Die Präambel der Satzung für die Pfarrgemeinderäte drückt es folgendermaßen aus:

"Zusammen mit dem Pfarrer als dem vom Erzbischof bestellten verantwortlichen Seelsorger und Leiter der Gemeinde gestaltet der Pfarrgemeinderat das Leben der Pfarrgemeinde mit, trägt Sorge für die Glieder der Gemeinde, entdeckt und fördert deren Charismen und bringt die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder der Gemeinde durch Jesus Christus zum Ausdruck."

Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Mitglieder von Amts wegen

 

Gewählte Mitglieder

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